Politische Gliederung
Laut der Verfassung von 1972 herrsch in Marokko das politische System der konstitutionellen Monarchie, das heißt die Macht des Königs wird an gewissen Stellen beschnitten. König Mohammed VI. aus der Dynastie der Alawiden ist seit seiner Krönung am 24. Juli 1999 offiziell Staatsoberhaupt.
Dabei hat er gleichzeitig die Stellung des weltlichen wie auch des geistlichen Oberhaupts und ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In der Gestaltung des politischen Apparats genießt der König vergleichsweise hohe Kompetenzen: Er bestimmt den Ministerpräsidenten, der normalerweise von der landesweit stärksten Partei vorgeschlagen wird und die einzelnen Minister. Weiter verfügt der König über die Kompetenz, jederzeit das Parlament aufzulösen und den Ausnahmezustand verhängen zu können. Das politische Tagesgeschäft führt der Ministerpräsident. Dieses Amt besetzt seit 2007 Abbas al-Fassi, Abkömmling einer reichen Familie aus Fez und Parteichef der derzeit stärksten Istiqlal-Partei (Partei der Unabhängigkeit), die einen konservativ-nationalistischen Kurs verfolgt. Die Istiqlal-Partei regiert derzeit in einer Koalition mit vier weiteren regierungstreuen und Oppositionsparteien.
Seit der letzten Verfassungsreform von 1996 verfügt Marokko über ein Zweikammersystem bestehend aus Nationalversammlung und Senat. Die Nationalversammlung verfügt über 325 Abgeordnete wobei 30 Sitze für Frauen reserviert sind. Die Nationalversammlung wird alle fünf Jahre neu gewählt. Wahlberechtig ist jede Marokkanerin und jeder Marokkaner ab 20 Jahren. Der Senat besteht aus 270 Mitgliedern, die alle für neun Jahre auf indirektem Weg gewählt werden. Alle Gesetze, die vom Parlament beschlossen werden, müssen auch vom Monarchen abgesegnet werden. Dabei hat der König die Freiheit, gewisse Gesetze der Volksabstimmung zu vorlegen. Die letzten Wahlen vom September 2007 wurden von internationalen Wahlbeobachtern als frei und fair eingeschätzt. Allerdings kam die Wahlbeteiligung von nur 37 Prozent einem historischen Tief gleich. Die geringe Repräsentationsfunktion diese Wahlen wird noch durch den Fakt verstärkt, dass von den abgegebenen Stimmen 19 Prozent ungültig waren.
Die Verfassung des Landes gewährt Marokko ein unabhängiges Rechtssystem, das sich an französisches Vorbild hält. Im Familien- und Erbrecht gilt jedoch das islamische Recht der Scharia, das in modifizierter Form auch auf Andersgläubige angewandt wird. Höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof in Rabat, dessen Richter ebenfalls vom König ernannt werden.
Marokko ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO), der Arabischen Liga sowie der Welthandelsorganisation WTO. Als einziger Staat auf dem Kontinent hat sich Marokko aus der Afrikanischen Union (AU) zurückgezogen.
Das Land machte diesen Schritt nachdem die Afrikanische Demokratische Republik Sahara (Westsahara) in die Union aufgenommen wurde. Seit dem Abzug der Spanischen Kolonialherren 1975 steht die südlich von Marokko liegende Westsahara unter marokkanischer Kontrolle. Nach dem Abzug der Spanier rief die Unabhängigkeitsgruppe Frente Polisaria die Unabhängige Demokratische Republik Westsahara aus, und beanspruchte das gesamte Territorium für sich. Heute ist das Gebiet „Westsahara“ geteilt in einen größeren westlichen Bereich, der von Marokko kontrolliert wird und einem kleineren östlichen und südlichen Bereich über den die Polisario die Kontrolle hat. Laut der UNO hängt die Zukunft der Westsahara von einer Volksabstimmung ab. Allerdings ist bis heute nicht klar, wann diese stattfinden sollte. So ist der endgültige Status des Gebietes ist bis heute ungeklärt. Mittlerweile lehnt Marokko die Idee eines solchen Referendums ab und bietet stattdessen die Autonomie des Gebiets unter marokkanischer Souveränität an.
Verwaltungstechnisch besteht Marokko aus 44 Provinzen. 1997 wurden diese im Rahmen eines Dezentralisierungsprojekts in 16 Regionen unterteilt, die jeweils von einem vom König ernannten Gouverneur regiert werden. Drei dieser Provinzen bilden die Westsahara, deren Zugehörigkeit zu Marokko nicht international anerkannt ist.